Mehrfache Abschreibung – Doppelt hält besser, dreifach erst recht! ☀️
Warum sich mit einer einzigen Abschreibung zufriedengeben, wenn es auch doppelt oder sogar dreifach geht?
Wer die steuerlichen Sonnenstrahlen klug einfängt, kann mit einer cleveren Weiterveräußerung noch einmal kräftig profitieren ganz legal, ganz sonnensicher!
Wie funktioniert das?
Durch den Investitionsabzugsbetrag, die Sonderabschreibung sowie lineare Abschreibung lässt sich bereits beim Kauf eine satte Steuererstattung einholen. Doch jetzt wird’s erst richtig sonnig: Wird die Anlage nach einigen Jahren innerhalb der Familie oder an eine eigene GbR‒Beteiligung verkauft, kann der neue Eigentümer erneut Abschreibungen nutzen steuerlich ein echter Sonnenbooster!
Und dank § 16 EStG gibt’s noch ein Sahnehäubchen:
☀️ Freibetrag bis zu 45.000€, wenn der Verkäufer über 55 Jahre alt ist.
☀️ Ermäßigter Steuersatz 34 EStG), damit der Gewinn nicht zur Steuerfalle wird.
Ein Praxisbeispiel
Ein Unternehmer kauft eine Photovoltaikanlage für 500.000€ und nutzt den Investitionsabzugsbetrag sowie weitere Abschreibungen.
Nach ein paar Jahren verkauft er die Anlage für 450.000€ an seine Ehefrau oder eine eigene Personengesellschaft.
🌞 Neuer Eigentümer = Neue Abschreibungen!
🌞 Veräußerungsgewinn? Dank § 16 EStG kaum besteuert!
Warum diese Strategie blendend funktioniert
🌞 Steuerersparnis: Abschreibungen mehrfach nutzen steuerlich ein Hitzeschutz!
🌿 Mehr Liquidität: Steuererstattungen finanzieren die Investition.
💡 100% legal & clever: Der Staat hat die Regeln gemacht, also warum nicht nutzen?

Mit doppelter oder sogar dreifacher Abschreibung bringen Sie Ihre Steuerlast zum Schmelzen und lassen die Sonne für Ihr Vermögen arbeiten! ☀️💸
Mehr Informationenunter
👉 Übrigens: Wir sind keine Steuerberater, sondern "Die‒Steuerabrater.de" und empfehlen Ihnen die größte Ausgabenlast in Ihrem Leben auf den Prüfstand zu stellen. Lassen Sie sich von einem Steuerexperten zu Ihren steuerstrukturellen Freiheiten beraten, bevor der Fiskus Ihnen einen Sonnenbrand verpasst! 😎
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