Betriebsveräußerung mit 55 – beinahe steuerfrei in den Sonnenuntergang segeln ☀️
Ein Lebenswerk verdient es, steuerlich klug übergeben zu werden. Warum also nicht den Übergang in den Ruhestand genauso strategisch gestalten wie den Unternehmensaufbau? Die Betriebsveräußerung nach Vollendung des 55. Lebensjahres an den Ehegatten kann zum steuerlichen Sonnenschirm werden – maximaler Schutz vor Steuerbrand. ⛵
Über Jahrzehnte wächst nicht nur der Betrieb, sondern auch der Steuersatz. Doch es gibt einen Weg, die Steuerlast wie eine dunkle Gewitterwolke aufzulösen. Wer seinen Betrieb ab 55 verkauft, kann den großzügigen Freibetrag von bis zu 45.000 € steuerfrei nutzen. Alles darüber hinaus: Dank reduzierter Steuersätze wirkt die Belastung wie ein sanfter Sommerwind – kaum spürbar.
Wie funktioniert das?
Der Verkauf an den Ehegatten ist wie ein Sonnenstrahl für das Familienvermögen. Der Betrieb bleibt in der Familie, während der Staat den Steuerhahn fast vollständig zudreht. Die Freibeträge und reduzierten Steuersätze sorgen dafür, dass nur ein Bruchteil der Verkaufserlöse überhaupt steuerlich relevant sind.
Ein Beispiel für steuerlichen Sonnenschutz
Ein Unternehmer verkauft seinen Betrieb zu einem Kaufpreis von 250.000 € an den Ehegatten. Nach Abzug des Freibetrags bleiben 205.000 €, die dank halber Steuersätze wie ein lauer Sommerabend kaum ins Gewicht fallen.